Veranstaltungshaftpflicht

Sie sind auf der Suche nach einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung für ein Event, ein Fest, eine Ausstellung, einen Flohmart oder ein Open-Air? Dann sind Sie hier genau richtig.

Jetzt berechnen und online abschließen

Unser Online-Rechner beinhaltet die Tarife

  • EventAssec (Mannheimer
  • AXA
  • Ergo

Eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen wird empfohlen.

Mit der Veranstalterhaftpflichtversicherung schützen Sie sich als Veranstalter vor dem finaziellen Ruin bei einem verschuldeten Schaden. Sollten gegen Sie Schadenansprüche unberechtigt geltend gemacht werden hilft Ihnen auch hier die Veranstalterhaftpflichtversicherung, wie eine kleine Rechtsschutzversicherung.

Als Ravensburger Versicherungsmakler empfehle ich, Katharina Hochstuhl, Ihnen den Tarif der EventAssec, denn in dieser Veranstalterhaftpflichtversicherung ist neben dem Verlust von fremden Schlüsseln auch Mietsachschäden durch Leitungs- und Abwasser sowie Brand und Explosion an Räumen sowie Gebäuden mitversichert.

Wenn Sie bei Ihrer Veranstaltung eine Hüpfburg betreiben oder ein Feuerwerk zünden, erstellen wir Ihnen gerne ein indivduelles Angebot. Für diese Risiken muss direkt mit dem Versicherer Kontakt aufgenommen werden, was wir gerne für Sie übernehmen, dann kann auch das zünden eines erlaubten Feuerwerks gegen einen Zuschlag mitversischert werden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf 0751/2029 oder kontatieren Sie uns über das Kontaktformular.

Warum sollte man als Veranstalter eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen?

Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung schütz Sie als Veranstalter im Fall der Fälle vor dem finanziellen Ruin. Durch die Veranstalthaftpflichtversicherung können Sie ab Beginn des Aufbaus bis zum Ende des Abbaus Versicherungsschutz durch die Versicherung genießen. Sobald in diesem Zeitraum dann Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, hilft Ihnen die Veranstalterhaftpflichtversicherung.Sollten Sie vorsätzich einen Schaden verursacht haben, besteht kein Versicherungsschutz.

Welche Veranstaltungen sollte ich versichern?

Jede öffentliche und private Veranstaltung ist versicherbar. Auch Vereine sollten für Veranstlungen, wie zum Beispiel Festzüge, Sportveranstlungen oder Tanzveranstlungen, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.

Öffentliche Veranstaltungen, die man durch eine Veranstalterhaftpflichtversicher versichern soll, sind zum Beispiel:

  • Fasnetsveranstaltungen (Umzüge, Fasnetsbälle, Kinderfaschingsveranstaltungen)
  • Sportveranstaltungen
  • Kulturelle Veranstaltungen (Maibaumstellen, Pflatzkonzert, Dorffest, Funkenverbrennen)
  • Feste, Tanzveranstaltungen, Hochzeit, Konzert, Events
  • Kinder- und Heimatfeste, Vereinsfeste, Schützenfeste, Doffeste
  • Ausstellungen, Tierschauen,
  • Tanzveranstaltungen, Sommerfeste

Auch Abschluss- und Abibälle sollten versichert werden. Hier treten die Schüler / Studenten als Veranstalter auf und können somit in Haftung genommen werden. Auch bei unberechtigen Ansprüchen hilft hier eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen Sie direkt an 0751/2029