Reisekrankenversicherung

Wenn Sie in naher Zukunft einen Aufenthalt im Ausland planen, sollten Sie gegen alle Widrigkeiten gewappnet sein. Mit einer Reiseversicherung haben Sie zu diesem Zweck alle notwendigen Mittel bei der Hand. Sollte Ihnen beispielsweise Ihr Gepäck auf der Reise verloren gehen, erhalten Sie eine Entschädigung durch die Reisegepäckversicherung. Sollten Sie im Ausland medizinische Pflege benötigen, wird die Auslandskrankenversicherung die Kosten übernehmen. Egal was Ihnen im Ausland begegnet: Hier finden Sie die richtige Versicherung für Ihre Reise.

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Weitere Informationen

Bei der Planung von einem Urlaub im Ausland ist davon auszugehen, dass Sie ungenügende Informationen über die Kosten einer medizinischen Betreuung des besuchten Landes besitzen. Wenn Ihrer Person im Urlaub jedoch etwas widerfährt, dass eine medizinische Betreuung notwendig macht, bzw. sollten Sie womöglich in einem Krankenhaus behandelt werden müssen, können die Kosten schnell das verfügbare Reiseportemonnaie ausschöpfen, sofern keine geeignete Reiseversicherung abgeschlossen wurde. Da insbesondere die medizinische Betreuung im Krankenhaus sehr teuer werden kann, und ein Krankenhaus zudem keine kostenfreie Unterbringung zur Verfügung stellt, ist eine Reiseversicherung für jede Form von Reisen eine notwendige Versicherung, sofern diese nicht von Ihrer Krankenversicherung gedeckt wird.

Große Leistungslücken gibt es bei gesetzlich Versicherten:

    • Außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsrauemes erfolgt keine Kostenübernahme
    •  Innerhalb der EU bzw. des EWR werden Behandlungskosten nur teilweise übernommen
    • Wenn Kosten übernommen werden, dann nur bis zur Höhe der Kranheitskosten, die Kosten im Aufland sind oft viel höher
    • Die Kosten für einen medizinischen Rücktransport werden nicht übernommen

      Mein Tipp:
      Die Auslandskranenversicherung kostet wenig und verschafft Ihnen weltweit (außer in Deutschland) den Status eines Privatpatienten

      Auch für Privatpatienten empfehle ich den Abschluss einer Reiseversicherung bzw. Auslandskrankenversicherung, so wird im Fall der Fälle Ihre private Krankenversicherung nicht in Haftung genommen und Ihre eventuelle Beitragsrückerstattung wird nicht gefährdet. Auch gilt für die Auslandskrankenversicherung kein Selbstbehalt und die Kosten für ein Rücktransport sind gesichert.