Der Frühling steht vor der Tür und Ihr altes Schildle hat bald ausgedient

Versicherungskennzeichen für Moped, Roller, E-Scooter und Co

Ab dem 01. März 2023 brauchen Sie für Ihr Moped, Roller oder Mofa ein neues Versicherungskennzeichen. Dieses ist gültig bis 28. Februar 2024 und gibt es bereits für 31,81 Euro.

Um das neue Versicherungskennzeichen für Moped, Roller, Mofa, eScooter oder E-Bike zu erhalten, gehen Sie einfach in meinen für Sie zur Verfügung gestellten online Rechner.

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Weitere Informationen

Ist mein Kleinkraftrad versicherungspflichtig?

Die Versicherungspflicht bezieht sich nicht nur auf Mopeds und Roller, sondern auch auf andere Kleinkrafträder sowie Elektro-Kleinstfahrzeuge. Darunter fallen:

  • Roller, Mofas und Mopeds mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h sowie Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die vor dem 01. März 1992 erstmals am Verkehr teilgenommen haben – schon ab 35,50 € pro Jahr.
  • Leichte Quads und Trikes (z. B. Ape) mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h – schon ab 35,50 € pro Jahr.
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossene Karosserie und einem Hubraum von maximal 50 ccm – schon ab 49,60 € pro Jahr.
  • Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h – schon ab 35,50 € pro Jahr.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h – schon ab 69,40 € pro Jahr.
  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 20 km/h und Straßenzulassung – schon ab 25,00 € pro Jahr.

Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen. Mit diesem „Moped-Schildle“ weisen Sie nach, dass Sie und Ihr Gefährt haftpflichtversichert sind. Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert, die Sie mit Ihrem Roller, Moped oder Mofa an Dritten verursachen.

Ich empfehle den Abschluss einer Teilkasko-Versicherung

Ob beim Roller, Moped, Mofa, E-Bike oder E-Roller – Schäden können entstehen, auch wenn Sie nicht unterwegs sind. Mit der Teilkasko sichern Sie Ihr Zweirrad gegen folgende Schäden ab:

  • Entwendung, insbesondere Diebstahl
  • Brand und Explosion
  • Naturgewalten (z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Bruch der Verglasung