Pferdehalterhaftpflicht

Sie sind Pferdehalter und suchen nach der passenden Pferdehaftpflichtversicherung?

Sie möchten folgende Fragen versichert wissen?

  • Wie ist meine Reitbeteiligung versichert, wenn mein Pferd durchgeht, oder sie sogar verletzt?
  • Was, wenn mein Pferd den geliehenen Hänger auf dem Weg zum Tunier zerlegt?
  • Wie ist mein Pferd während dem Weidegang versichert?
  • Darf ich mein Pferd auch ohne Sattel reiten?

Hier ist Sie, die wahrscheinlich leistungsstärkste Pferdehalterhaftpflichtversicherung für jeden privaten Reiter.

Tarif berechnen

Einige Highlights für Sie zusammen gefasst

Reitbeteiligungen & Fremdreiter

Zu kaum einem Punkt herrscht mehr Unsicherheit unter Pferdehaltern.
Und in der Tat: es gibt nicht wenige Versicherer, die hier keinen ausreichenden Schutz bieten.
Einige schließen Schäden an der Reitbeteiligung sogar explizit aus! Bei meinem Tarif sind Sie sicher.

Verursacht die Reitbeteiligung mit Ihrem Pferd einen Schaden, sind Sie versichert.
Verursacht Ihr Pferd einen Schaden an der Reitbeteiligung, sind Sie versichert.
Natürlich prüft die Haftpflichtversicherung die Rechtslage, schützt Sie ggfs. vor unberechtigten Foderungen und zahlt, wenn die Ansprüche berechtigt sind.

Pferdeopferschutz

Als erster Tarif auf dem deutschen Versicheurngsmarkt, bietet diese Pferdehalterhaftpflichtversicherung Versicherungsschutz bis zu 10.000 Euro. Im Klartext heißt das für Sie, sollte Ihr Pferd von einem Pferderipper / Pferdeschänder verletzt oder sogar getötet worden sein, haben Sie über meine Pferdehalterhaftpflichtversicherung Versicherungsschutz bis zu 10.000 Euro.

Reiten ohne Sattel

Ist selbstverständlich mitversichert.

Koppelunfälle

Ihr Pferd soll auf dem Weidegang ein anderes Pferd verletzt haben? Kein Problem, sowas kann mal passieren. In diesem Fall wird die Pferdehalterhaftpflichtversicherung die Ansprüche prüfen, die Rechtslage klären und unberechtige Ansprüche abwehren und berechtige Ansprüche vollumfänglich begleichen.

Pferd ohne Reiten / Gnadenbrotpferd

Bei den meisten Tarifen für Gnadenbrotpferde ist das „Reitrisiko“ ausgeschlossen, das heißt diese Tarife leiten nicht bei Reitunfällen, egal ob Sie dem Reiter das Reiten erlaubt haben oder nicht. Sie werden auf jeden Fall in der Schusslinie für die Ansprüche stehen. In diesem Tarif, steht Ihnen der Versicherer zur Seite, zwar mit einem Selbstbehalt von 1.000 Euro, aber im Fall der Fälle haben Sie Versicherungsschutz.

Sämtliche Unfälle, die sich im Zusammenhang mit Reiten ereignen, sind mitversichert. Die Wahrscheinlichkeit solcher Unfälle ist gering – wenn sie aber eintreten, sind die Folgen existenzbedrohend bis existenzvernichtend.

Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen

sind mitversichert, das heißt Sie müssen keine separate Haftpflichtversicherung für diese abschließen

Geliehene Pferdeanhänger

Sollten Sie sich mal einen Pferdeanhänger ausleihen, müssen Sie sich keine Sorgen machen, auch hier sind die Schäden welche von Ihrem Pferd verursacht werden ohne „Wenn und Aber“ mitversichert

Teilnahme an Pferdetuniere und sonstige Veranstaltungen

Natürlich mitversichert. Das gilt auch für Orientierungsritte, Umzüge und Wanderritte.